Fachbereichsrat

An der BHT gibt es derzeit acht Fachbereiche. Der Fachbereichsrat (FBR) ist das höchste beschlussfassende Gremium innerhalb eines Fachbereichs. Zur Unterstützung seiner Aufgaben richtet es Kommissionen ein. In der Regel handelt es sich dabei um die Ausbildungskommission, die Berufskommission und die Prüfungskommission. Alle FBR-Mitglieder sind dazu angehalten, den Kommissionen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Das Ziel des FBR ist letztendlich die Umsetzung und Weiterentwicklung des Bologna Prozesses auf Hochschulebene, um insbesondere das Studium im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu machen und eine möglichst uneingeschränkte Mobilität zu gewährleisten.

Wer wird ins Gremium gewählt?

Aus dem jeweiligen Fachbereich werden

  • 2 Studierende
  • 1 MTV
  • 1 akademische*r Mitarbeiter*in
  • 5 Professor*innen

gewählt.

Was sind die Hauptaufgaben?
  • Beschlüsse über allgemeine Fachbereichsangelegenheiten
  • Erlass von Satzungen des Fachbereichs (z.B. Studien- und Prüfungsordnungen)
  • Koordinierung der Forschung und Lehre im Fachbereich
  • Wahl von Dekan*in und Prodekan*in
  • Verwalten von Budgets für Sachmittel und Forschungsprogramme
Tagungsrhythmus

Der Tagungsrhythmus ist abhängig vom Fachbereich, i.d.R. finden Tagungen alle zwei bis sechs Wochen statt.